Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte im August zunächst eine zweistufige, bis Ende 2030 befristete, degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) in Aussicht gestellt. Danach sollten in den ersten vier Jahren je sieben Prozent und in den folgenden vier Jahren je fünf Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können (wir berichteten). Die Sonder-AfA ist ein Baustein im Wachstumschancengesetz. Der Regierungsentwurf wurde zwar im November im Bundestag beschlossen, der Bundesrat hatte jedoch den Vermittlungsausschuss angerufen, weil die vorgesehenen Steuerentlastungen mit einem Gesamtvolumen von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr hohe Einnahmeausfälle bei den Ländern verursachen würden (wir berichteten). Der Vermittlungsausschuss wird das Gesetz am 21. Februar behandeln. Berichten zufolge ist geplant, das Entlastungsvolumen auf rund drei Milliarden Euro zu reduzieren. Mehrere CDU-Abgeordnete hatten die Einigung in der informellen Arbeitsgruppe unter den Vorbehalt einer Lösung zur Agrardiesel-Rückvergütung gestellt.
„Die Steuersenkungen für mehr Wohnungsbau müssen jetzt schnell kommen. Die Branche wartet seit Oktober darauf. Hier zählt jeder Tag. Die zusätzlichen Wohnungen werden dringend gebraucht“, betonte Bundesbauministerin Geywitz. „Ich rate deutlich davon ab, die Debatte um das Wachstumschancengesetz mit anderen Fragen zu verknüpfen und deswegen im Bundesrat zu blockieren.”