Buchstäblich in letzter Minute hatte der Bauausschuss vier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Sie betrafen unter anderem den umstrittenen Biomasse-Deckel. Die ursprünglich vorgesehene Begrenzung des Biomasse-Anteils auf 25 Prozent der jährlich erzeugten Wärmemenge in Wärmenetzen mit einer Länge von 20 bis 50 Kilometern auf 25 Prozent wurde gestrichen. In Netzen von mehr als 50 Kilometern Länge gilt ab 2045 eine Höchstgrenze von 15 Prozent. Weitere Änderungsanträge bezogen sich auf Ergänzungen im Baugesetzbuch. Unter anderem sollen nun Biomasseanlagen im Außenbereich durch befristete Sonderregelungen privilegiert werden.
(Bundestagsdrucksache 20/8654)