Online-Vermietungsportale: Finanzämter erhalten Daten der registrierten Vermieter

Die Finanzbehörde Hamburg hat nun erklärt, dass sie bei einem weltweit agierenden Online-Vermietungsportal erfolgreich einen Auskunftsanspruch durchgesetzt habe, so dass ihr die Daten von dort registrierten Vermietern vorlägen. Es kann davon ausgegangen werden, dass damit auch die über die Plattform erzielten Umsätze an den Fiskus gemeldet worden sind. Die Auswertung des Datenmaterials hat allein in Hamburg für die Jahre 2021 und 2022 in 300 Fällen zu einer Mehrsteuer von über 900.000 € geführt.

Die Hamburger Finanzbehörde erklärte, dass sie die Datensätze von Vermietern außerhalb Hamburgs an die obersten Finanzbehörden der anderen Bundesländer übermittelt habe. Daher ist damit zu rechnen, dass die Finanzämter bundesweit entsprechende Ermittlungen und Auswertungen vornehmen.

Hinweis: Da private Zimmervermietungen über Onlineportale mittlerweile eine beachtliche Größenordnung erreicht haben, interessieren sich auch die Finanzbehörden verstärkt für die Geschäftsaktivitäten auf Vermietungsplattformen und richten Sammelauskunftsersuchen an diese, um an die Identität von Vermietern zu gelangen. Vermieter sollten also nicht davon ausgehen, dass sie mit ihren Vermietungsaktivitäten im Internet „unter dem Radar“ der Finanzämter agieren können. Wer seinen Wohnraum bisher steuerunehrlich vermietet hat, sollte schnellstmöglich für Transparenz sorgen. Um gegenüber dem Fiskus reinen Tisch zu machen, ist es oft empfehlenswert, eine strafbefreiende Selbstanzeige einzulegen. Hierzu sollte man aber vorab unbedingt Rücksprache mit seinem steuerlichen Berater halten.

Matthias Weckenmann
Diplom-Betriebswirt (DH)
Steuerberater

prvw Reutlinger
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Balinger Straße 17
72348 Rosenfeld

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