Neufassung des Klimaschutzgesetzes bezieht sektorübergreifende Bilanz stärker mit ein

An den zentralen Zielen ändert sich mit der Neufassung des Klimaschutzgesetzes nichts: Im Vergleich zu 1990 sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 und bis 2040 um mindestens 88 Prozent gemindert werden. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden. Im Mittelpunkt steht dabei künftig, ob die Emissionen insgesamt reduziert werden – unabhängig davon, in welchem Bereich sie entstehen.

Die Bundesregierung will mit dieser Herangehensweise die Gesamtverantwortung stärken und mehr Flexibilität zwischen den Sektoren ermöglichen. Fortschritte in einem Sektor können so Zielverfehlungen in einem anderen ausgleichen. Die bislang im Gesetz enthaltene Pflicht, wonach betroffene Ministerien bei Zielverfehlungen in ihrem Ressort Sofortprogramme für mehr Klimaschutz vorlegen müssen, entfällt damit auch. Die Emissionsdaten der Sektoren soll das Umweltbundesamt jedoch  zusätzlich zur Gesamtbetrachtung  weiterhin veröffentlichen. Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes wird nun im Bundestag beraten.

Mit der Gesetzesänderung ist ein neues Klimaschutzprogramm mit einer Reihe zusätzlicher Maßnahmen verknüpft. „Unser Klimaziel für 2030 rückt erstmals in Reichweite. Wir schließen die Klimaschutzlücke, die die Vorgängerregierung uns hinterlassen hat, um bis zu 80 Prozent“, äußerte Bundeswirtschaftsminster Robert Habeck (Die Grünen).

Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes und der Entwurf des Klimaschutzprogramms sind auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums hinterlegt.

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