Grundlage des Vorhabens ist ein Beschluss der 93. Justizministerkonferenz in Hohenschwangau. Darin heißt es, eine solche Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer sei innerhalb eines vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridors „verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen.“ Dabei müssten „substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinhärent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen.“
Im Rahmen ihrer Frühjahrskonferenz hatten die Justizminister zuvor einen Bericht der Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ über die Hochwasserkatastrophe im vergangenen Sommer diskutiert. Die Untersuchung war auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erstellt worden.