Nach Einschätzung der Bundesregierung haben die Strom- sowie die Gas- und Wärmepreisbremsen im Winter 2022/2023 dazu beigetragen, die Erwartungen der Letztverbraucherinnen und -verbraucher zu stabilisieren und damit beruhigend auf die Energiemärkte gewirkt. Nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) sind die Preisbremsen bis 31. Dezember 2023 befristet. Sie koönnten aber jeweils durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages bis 30. April 2024 verlängert werden. Die Kosten dafür beziffert die Regierung mit rund 6,4 Milliarden Euro für die Bezuschussung der Strompreisbremse sowie rund 7,7 Milliarden Euro für die Gas- und Wärmepreisbremsen an. Darüber hinaus geht sie von Haushaltsausgaben des Bundes durch einmaligen Verwaltungsaufwand in Höhe von mehr als 5,5 Millionen Euro aus. Die Ausgaben sollten aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, einem Sondervermögen des Bundes, finanziert werden.
(Bundestagsdrucksache 20/9062)