Entwürfe zur Neugestaltung des Vorkaufsrechts der Kommunen

Die Linke zielt auf eine Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten. Dafür ist die Änderung des Paragrafen 26 Nummer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) geplant. Zukünftig soll es in den Erhaltungsgebieten dann darauf ankommen, wie das Grundstück genutzt werden soll.

Vertreter von Kommunen und des Deutschen Mieterbundes äußerten sich größtenteils zustimmend zum vorgelegten Entwurf (Bundestagsdrucksache 20/679), bemängelten jedoch vage Formulierungen und schlugen Nachbesserungen vor, um neue Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und die Regelungen praxistauglich zu machen.

Die Sachverständigen aus der Immobilien- bzw. Wohnungswirtschaft hingegen lehnten den Entwurf einhellig ab – die Gründe dafür sind zahlreich. So sei es z. B. möglich, dass eine entsprechende Stärkung des Vorkaufsrechts eine mögliche Be- oder Verhinderung von Neuinvestitionen bedeuten könne, außerdem sei das Instrument teuer und das dafür aufgewendete Geld könne sinnvoller in den Neubau von Sozialwohnungen investiert werden.

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