Der rot-grüne Hamburger Senat hat die zum 30. Juni 2025 auslaufende Mietpreisbremse in der Hansestadt bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Eine entsprechende Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde jetzt beschlossen. Damit bleibt die Mietpreisbremse weiterhin flächendeckend in ganz Hamburg wirksam: Neuvermietungen dürfen künftig im Regelfall nur 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Hintergrund ist die aktuelle Gesetzeslage: Da das Bundesverfassungsgericht die Mietpreisbremse nur als zeitlich befristetes Instrument anerkannt hat, war eine landesseitige Verlängerung zunächst nur bis Jahresende möglich. Parallel dazu hat sich Hamburg bereits im Bundesrat für eine bundesweite Verlängerung bis 2029 starkgemacht. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf inzwischen beschlossen und will diesen in den Bundestag einbringen.
„Die Mietpreisbremse ist ein unverzichtbares Instrument, das viele Menschen in Hamburg vor überhöhten Neuvertragsmieten schützt“, betont Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Karen Pein (SPD). Zugleich weist sie auf Neuerungen beim Instrument hin: So wurde unter anderem das qualifizierte Rügeerfordernis abgeschafft. Mieter können seither in vielen Fällen einfacher zu viel gezahlte Mieten zurückverlangen – vorausgesetzt, die Rüge erfolgt binnen 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses.
Die in Berlin angestrebte bundesweite Verlängerung bis 2029 dürfte in der Debatte weiter für Bewegung sorgen. Zugleich bleibt anzuzweifeln, welchen praktischen Einfluss die Mietpreisbremse tatsächlich auf die Mietdynamik in angespannten Märkten wie Hamburg hat – gerade, da sie keine Angebotsausweitung bewirkt. Die Immobilienwirtschaft sieht darin kein geeignetes Mittel, um die Wohnungsprobleme zu lösen: „Eine Verlängerung der Mietpreisbremse schafft keine einzige Wohnung“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Ein viel wichtigeres Signal: 1,7 Milliarden Euro, die Hamburg in den Jahren 2025 und 2026 in die Wohnraumförderung investieren will.