Aus der bisherigen Statistik lasse sich ableiten, dass drei Viertel (75 Prozent) der Antragsteller auf Eigentümer von Einfamilienhäusern entfallen. Der Anteil von Eigentümern von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften wird auf 16 Prozent geschätzt, der von Unternehmen und Kommunen auf 9 Prozent. Allerdings ordnet das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Eigentümergruppen den Terminstufen der Antragstellung zu. Die gesamte Gruppe der Wohnungseigentümer wird dabei mit Antragsstart 28. Mai geführt. Tatsächlich antragsberechtigt sind Gemeinschaften seit diesem Tag jedoch nur für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Da die Heizungsanlage in aller Regel das Gemeinschafts- und das Sondereigentum betrifft, stimmt diese Zuordnung also nicht. Der VDIV hatte sowohl die späte Zulassung von Eigentümergemeinschaften als auch die Splittung nach Gemeinschafts- und Sondereigentum wiederholt kritisiert (wir haben berichtet – Link: vdiv.de/news-details/kfw-heizungsfoerderung-fuer-zweite-antragstellergruppe-geoeffnet).
Nach Angaben des BMWK wurden mit Stand 26. Mai 2024 insgesamt 27.306 Zusagen für die neue Heizungsförderung erteilt. Für den Zeitraum bis Ende April legte das BMWK eine Detailauswertung vor: Rund 16.700 Zuschussanträge wurden für Wärmepumpen zugesagt, rund 4.700 für Biomasseheizungen, rund 1.000 für solarthermische Anlagen, rund 800 für Anschlüsse an bestehende Gebäude- oder Wärmenetze und rund 300 für Neuerrichtungen von Netzen. Bis zum 31. Mai sind insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ausgezahlt worden, weitere rund 2 Milliarden Euro für die Programm BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Unterdessen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Bilanz unter der Überschrift 100 Tage Heizungsförderung veröffentlicht. Danach wurden bis 31. Mai 2024 rund 34.087 Zuschussanträge mit einem Gesamtvolumen von 507 Millionen Euro zugesagt.
Die Differenz von zwischen den beiden veröffentlichten Antragszahlen (26. Mai: 27.306, 31. Mai 34.087) in Höhe von 6.781 Anträgen weist auf einen deutlichen Nachfrageschub in der letzten Maiwoche hin. In diesem Zeitraum wurden an jedem der fünf Werktage im Schnitt 1.356 Anträge gestellt, mehr als viermal so viele wie an den Durchschnittstagen zuvor. Ob es sich dabei um eine Trendwende handelt oder um einen kurzfristigen Effekt durch den Start der zweiten Stufe der Antragstellung, bleibt abzuwarten.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ist hier zu finden.