BEG-Förderung startet mit neuen Konditionen

Technische Projektbeschreibungen, die spätestens am 8. Juli 2026 erstellt wurden, konnten noch bis einschließlich 20. Juli 2026 für Anträge nach den bisherigen Konditionen verwendet werden. Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin nach den alten Förderbedingungen geprüft. Auch erteilte Zusagen bleiben bestehen und werden nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahmen entsprechend ausgezahlt.

Ab heute, 21. Juli 2026, gelten die neuen Förderbedingungen. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Heizungsförderung sowie bei den KfW-Produkten für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Förderung soll stärker nach Einkommen und Haushaltsgröße differenziert werden; zugleich werden Förderhöchstbeträge und Boni schrittweise angepasst.

Die kurzfristig angekündigte Umstellung sorgte in der Immobilienwirtschaft für Kritik. Gerade Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen für Bestandsaufnahme, Angebote, Finanzierung und Beschlussfassung regelmäßig mehrere Monate. Änderungen der Förderbedingungen mit nur wenigen Tagen Vorlauf erschweren deshalb bereits vorbereitete Sanierungs- und Heizungsprojekte erheblich.

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